Entscheidet das Recht über die Zukunft des Genome Editing?
Seit Beginn der Anwendung des Genome Editing (2012) in der Pflanzen- und Tierzüchtung findet auf der ganzen Welt eine hochkontroverse rechtswissenschaftliche Debatte über die rechtliche Einordnung dieser neuen Züchtungstechnologie statt. Die rechtliche Einordnung einer Technologie oder Technik ist nicht gleichzusetzen mit der naturwissenschaftlichen Einordnung. Von der rechtlichen Einordnung hängt ab, welches Entwicklungs- und Anwendungspotential und welche (wirtschaftliche) Zukunft das Genome Editing gerade in Deutschland hat.
Was ist das besondere des Genome Editing?
Genome Editing ist eine neue Technologie zur “Veränderung” der DNA eines Organismus. Das besondere dieser Technologie ist, dass dabei keine fremde DNA eines anderen Organismus in den bestehenden Organismus eingeschleust werden muss. Die genetische Veränderung, die in dem Organismus hervorgerufen wird, kann daher auch auf natürliche Weise oder mittels klassischer Züchtungstechnologien entstehen. Der mittels der Technik des Genome Editing veränderte Organismus (GEO) ist in diesem Fall nicht von einem natürlich vorkommenden Organismus zu unterscheiden.