EuGH Urteil schlägt Wellen

Die Meinungen zum EuGH Urteil in Deutschland reichen von Ablehnung bis Zustimmung


Der EuGH folgte am 25.07.2018 nicht den Schlussanträgen von Generalanwalt Bobek. Pflanzen, die mit Genome Editing Methoden erzeugt werden, fallen unter die GVO Richtlinien. Das bedeutet, dass die einzelnen EU Länder auf diese Organismen zukünftig das Gentechnik Gesetz anwenden müssen. Allerdings steht ihnen die genaue Umsetzung noch frei. Dieses Urteil schlägt hohe Wellen in der interessierten Gesellschaft.

 

Wissenschaftler, Industrie, Politik, Umwelt-, Verbraucher-, Pflanzenzucht- und Landwirtschaftsverbände haben dazu sehr unterschiedliche Meinungen. Sie reichen von Entsetzen bis zu freudiger Zustimmung. Einen ersten Überblick finden Sie bei www.bioökonomie.de im Artikel "EuGH überrascht mit Gentechnikurteil".