EuGH fällt sein Urteil
Pressemitteilung zum EuGH Urteil zur Einordnung von Genome Editing als Mutageneseverfahren

In seiner Pressemitteilung teilt der Gerichtshof mit:
1. "..., dass durch Mutagenese gewonnene Organismen GVO im Sinne der GVO-Richtlinie sind, da durch die Verfahren und Methoden der Mutagenese eine auf natürliche Weise nicht mögliche Veränderung am genetischen Material eines Organismus vorgenommen wird." (Zitat)
2. Die GVO-Richtlinie gilt auch für Organismen, die mit Hilfe von Mutagenese-Verfahren entstanden, die erst nach dem Erlass der GVO-Richtlinie erfunden wurden.
3. Sorten, die mit herkömmlichen und als sicher geltenden Mutagenese-Verfahren gewonnen wurden, sind hingegen von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Ein Blick in den Volltext wird sicherlich noch eine etwas differenziertere Beurteilung ergeben. Eine Zusammenfassung dazu wird in Kürze auf Dialog-GEA erscheinen.
Link zum Volltext: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-528/16