Rechtsfragen des Genomediting von Pflanzen und Tieren

Rechtsfragen des Genomediting von Pflanzen und Tieren

Reden über die rechtliche Einordnung von Genome Editing. Bildquelle: M. Arlt

Das Teilprojekt Recht wird eine vergleichende Untersuchung und Bewertung der aktuellen nationalen, europäischen und internationalen Rechtslage hinsichtlich neuer Genome Editing Technologien vornehmen. Ziel der Untersuchung ist die Analyse verschiedener Rechtsfragen im Zusammenhang mit den neuen Genome Editing Technologien, insbesondere mit Blick auf einschlägige bzw. betroffene Grund- und Menschenrechte, Biosicherheit im weitesten Sinne (Biosecurity und Biosafety) sowie Verbraucherschutzaspekte. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Frage, ob die Genome Editing Technologien als Verfahren mit gentechnischen Veränderung im Sinne des deutschen Gentechnikgesetzes (GenTG) oder als traditionelle Züchtungstechnologien anzusehen sind.

Im Rahmen der Analyse des aktuellen Rechtsstandes stellt sich die grundlegende Frage: Wie kann das Recht zu einer gerechten Lösung der Konflikte und widerstreitenden Interessen beitragen? Sind die vorhandenen gesetzlichen Regelungen effizient genug, um die verschiedenen Konfliktfelder hinreichend und angemessen zu erfassen, zu definieren und sie angemessen zu lösen? Oder ist es notwendig, dass der Gesetzgeber mit neuen Rechtsvorschriften bzw. einer Reform der bestehenden Regelungen reagiert? Sollte die Antwort lauten, dass neue gesetzliche Regelungen erforderlich sind, ist es dem ersten Anschein nach unklar, ob entsprechende Regelungen auf nationaler möglich und geeignet sind oder vielmehr auf supranationaler, insbesondere europäischer, oder internationaler Ebene erfolgen müssen. Dies erfordert eine vertiefte Untersuchung des Zusammenspiels und der Konflikte der verschiedenen Regulierungsebenen (z. B. ob und wo nationales Recht im Widerspruch zu europäischem Recht steht und durch dieses verdrängt wird).

Analyse der Rechtslage

Nach der ersten Analyse der derzeitigen Rechtslage insbesondere in Deutschland, folgt eine systematischen Überprüfung und Analyse der vergleichbaren, bestehenden Rechtslage in lebensmittelimportierenden und produzierenden Ländern. Im Mittelpunkt dieser Rechtsvergleichung stehen die Fragen der Biosicherheit, des Dual-Use, des Verbraucherschutzes und der betroffenen fundamentalen Grund- und Menschenrechte. Ziel dieser rechtsvergleichenden Untersuchung ist es, die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Regulierungsansätze (z. B. Einzelfall- bzw. Fall-zu-Fall-Überprüfung, produkt- bzw. ergebnisorientierter vs. verfahrensorientierter Regulierungsansatz) darzustellen.

Ein Konzept zur Kategorisierung von Organismen

Das Teilprojekt Recht ist zugleich ein interdisziplinäres Projekt. Parallel zu der umfassenden rechtlichen Analyse, wird im Rahmen dieses Teilprojektes nämlich konzeptionelle Arbeit hinsichtlich der Kategorien von Gentechnisch Verändert (GV), Gentechnisch Veränderte Organismen (GVO), Genome Editing (GE) und genetisch bearbeitete Organismen (engl. genetically engineered organisms (GEO)) durchgeführt werden. Aktuell ist die wichtigste kategorische Unterscheidung im Gesetzgebungskontext die zwischen GVOs und natürlichen (traditionellen) Organismen: GVOs gelten als besondere Kategorie von Organismen und unterliegen demzufolge anderen rechtlichen Regelungen als traditionelle Organismen. Insoweit stellt sich zunächst die Frage, ob diese Dichotomie vor dem Hintergrund der GE Technologien wie CRISPR/cas9 noch ausreichend ist. GEOs könnten als separate dritte Kategorie neben GVOs und natürlichen Organismen treten und entsprechend differenziert werden müssen. In diesem Zusammenhang stellen sich eine Vielzahl von Fragen, wie z. B. was genau sind die Ziele bzw. der Zweck der einschlägigen oder zukünftigen gesetzlichen Regelung (z. B. der hinsichtlich der Technologien und Entitäten, die zu regulieren sind). Wie begrenzen wir die Entitäten, welche in der Praxis tatsächlich eine Regelung unterworfen werden können? Wie viel qualitative genetische Veränderung (Bearbeitung oder Veränderung) ist zu verlangen, um die Notwendigkeit für eine separate, spezielle gesetzliche Regelung zu begründen? Sofern sich die Notwendigkeit für eine dritte Kategorie neben natürlichen Organismen und GVOs bestätigt, stellt sich die Frage, wie eine solche Kategorie zu definieren ist, um mit Blick auf den aktuellen Stand der biologischen Forschung und den Anforderungen der Regulierungspraxis ausreichend klar und abgrenzbar sowie zugleich ausreichend flexibel für eine Anpassung an zukünftige biotechnische Entwicklungen zu sein.