Wahlfreiheit und Kennzeichnung


Zahlreiche Debatten um den Einsatz von Genome Editing in der Landwirtschaft drehen sich um ethische Fragestellungen. Eine zentrale Frage betrifft die Freiheit des Verbrauchers bei der Auswahl von Konsumgütern: Wann ist Wahlfreiheit gewährleistet?

Die Qual der Wahl. Bildquelle: © Mikael Damkier / Fotolia
Die Qual der Wahl. Bildquelle: © Mikael Damkier / Fotolia

Eine freie Entscheidung zu treffen ist bei genauerer Betrachtung ein sehr voraussetzungsreicher Vorgang. Einerseits muss dazu eine ausreichende Anzahl praktikabler Optionen zur Verfügung stehen, die auch als solche erkennbar sind. Auf der anderen Seite müssen die Menschen ausreichend informiert sein, um die ihnen gebotenen Optionen zu bewerten und mit ihren Präferenzen abzugleichen. In beiden Fällen spielt die Kennzeichnung von Konsumgütern eine wichtige Rolle, da sie Informationen über ein Produkt vermittelt und so die Unterscheidung von alternativen Produkten ermöglichen soll. Dabei können sie beim Einkaufen auf zweierlei Weise von ihrer Wahlfreiheit Gebrauch machen: Sie können Wahlfreiheit als ein Abwehrrecht gegenüber externen Zwängen verstehen und sich auf die ungehinderte Ausübungen ihres Willens fokussierten. Oder aber sie verstehen Wahlfreiheit als Ausdruck von Verantwortung, um auf diese Weise gesellschaftliche Güter wie z.B. die Nahrungssicherheit oder eine nachhaltige Landwirtschaft fördern zu wollen. Beide Aspekte von Freiheit ergänzen sich gegenseitig, können aber auch zu Konflikten führen.

Wie sinnvoll ist eine Kennzeichnung, die sich am Einsatz einer Technologie orientiert, die – wie im Falle des Genome Editings – im Produkt aber nicht mehr nachweisbar ist? Wie aber umgehen mit dem legitimen Anspruch auf Wahlfreiheit? Erstreckt sich diese Freiheit nur auf die Selbstbestimmung des Einzelnen bei der Auswahl der von ihm präferierten Lebensmittel? Oder müssen bei einer Kennzeichnung auch überindividuelle und damit auch sozioökonomische Effekte, wie beispielsweise Gerechtigkeitsfragen, mit bedacht werden? Wie verhalten sich also die Selbstverwirklichungsfreiheit und die soziale Freiheit beim Thema der „Wahlfreiheit“ zueinander? Kann es da Kompromisse geben?

Diesen und ähnlichen Fragen geht die Forschergruppe am Institut Technik-Theologie-Naturwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München im Teilprojekt Ethik des BMBF Projekts ELSA-GEA nach.