EuGH behandelt Genome Editing und transgene Gentechnik gleich


Unter anderem begründet das Gericht das Urteil damit, dass die neuen Technologien ähnliche Risiken bergen wie herkömmliche transgene Gentechnik. Der Entscheid stellt Rechtssicherheit her, könnte aber bewirken, dass Europa die neuen Entwicklungen in der grünen Gentechnik verschläft.

Paragraph im Maisfeld. Bildquelle: M. Arlt
Paragraph im Maisfeld. Bildquelle: M. Arlt

Das Oberste Gericht der Europäischen Union hat entschieden und damit endet die rechtliche Unsicherheit um die Einstufung der neuen Verfahren des Genome Editing als landwirtschaftliche Züchtungsmethoden. Der unerwartete Ausgang des Urteils freute Gentechnikkritiker und ärgerte Befürworter und Wirtschaftsvertreter. Die neuen Methoden der sog. gerichteten Mutagenese mittels Genome Editing (z.B. CRISPR based base editing) stellt der EuGH der herkömmlichen Gentechnik gleich, bei der artfremde Gene ins Genom eines Organismus eingesetzt werden. Das Urteil ist dabei überraschend deutlich und umfassend. Gentechnikgegner und Befürworter sind sich daher einig, dass das neue Urteil richtungsweisend für den Umgang mit grüner Gentechnik in Europa ist.

Unter anderem hat der EuGH zu folgenden Passagen der Europäischen GVO-Richtlinie (2001/18/EC) Stellung genommen:

GVO-Definition: Es kommt bezüglich dem Anwendungsbereich des Gesetzes (Art. 2(2)) nicht darauf an, was die genetischen Veränderungen sind und ob diese groß oder klein sind, sondern es kommt nur auf die Technik an, mit welcher ein Organismus verändert wurde (Prozessbezogene GVO-Definition). Ein GVO ist demnach jeder Organismus, der nicht durch traditionelle Züchtungsmethoden erzeugt wurde.

Mutagenese: Die Ausnahme für Organismen, die mittels Mutagenese-Züchtung erzeugt wurden (Art. 3 i.v.m. Anhang IB) gilt nur bei herkömmlichen Techniken der Zufalls-Mutagenese, weil nur diese schon lange angewendet werden und als sicher beurteilt wurden (Rec. 17).

Damit unterscheidet der EuGH in allen Punkten nicht zwischen den neuen und alten Methoden der Gentechnik, zu welcher in rechtlicher Hinsicht nun eben auch alle Methoden des Genome Editing gehören. Organismen bei denen nur wenige Basenpaare mit Genome Editing verändert wurden, werden so bezüglich des grundsätzlichen Gefahrenpotenzials mit GVOs gleichgesetzt, bei denen ganze Insektizid-Produzierende Gene (wie etwa bei Bt-Mais) eingesetzt werden.

Der große Pluspunkt dieses Urteils ist, dass in allen grundsätzlichen Fragen Rechtssicherheit besteht. Züchter und Behörden wissen nun, dass im Grunde dieselben Spielregeln gelten wie bei der herkömmlichen Gentechnik und dass dies auch in einem gewissen Maße für zukünftige Entwicklungen im Bereich der Züchtungstechnologien gilt. Der Status Quo sind kostspielige und langwierige Bewilligungsverfahren, die es nur den größten Firmen erlauben GVOs auf den Markt zu bringen.

Das Urteil bringt aber auch offensichtliche Probleme mit sich. In erster Linie ist eine strikte Auslegung der GVO-Gesetzgebung in Bezug auf ganz harmlose Fälle von Genome Editing schlicht unverhältnismäßig. Zufalls-Mutagenese, die zehntausende von Basenpaare verändert, ist vom GVO-Gesetz ausgeschlossen, während Genome Editing allen Verpflichtungen unterliegt, auch wenn nur ein einzelnes Basenpaar verändert wurde. Sogar wenn durch Genome Editing eine Veränderung gemacht und diese dann wieder rückgängig gemacht wird, ist ein naturidentischer Organismus dann in rechtlicher Hinsicht in Europa ein GVO. Dann stellt sich die Frage nach der Durchsetzbarkeit und Beständigkeit der bestehenden GVO-Richtlinie. Zwangsläufig wird eine prozessbezogene GVO-Regulierung nämlich zu Schwierigkeiten führen, sobald die Veränderungen nicht nachweisbar sind. Wenn auf dem Weltmarkt eine große Zahl veränderter Pflanzen und Produkte aus genomeditierten Pflanzen vorhanden sind, aber in den jeweiligen Ländern nicht als GVOs deklariert werden müssen, wird es sehr schwierig werden, diese neuen Formen von „Gentechnik“ nachzuweisen. Damit hat die einheimische Wirtschaft das Nachsehen und bei den verantwortlichen Behörden ist ein bürokratischer Leerlauf zu erwarten. Ein nuanciertes Regelwerk wäre daher wünschenswert.

Darüber hinaus bedauern Gentechnikbefürworter und Wirtschaftsvertreter ganz allgemein die mit dem Urteil entgangenen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Chancen für die europäische Landwirtschaft. Die Entwicklung und der Einsatz von GVOs in Europa wurden von der strengen Gesetzgebung bisher praktisch verhindert und dies ist nun auch mit den neuesten Methoden der Fall, obwohl gerade diese neuen Methoden für die Umwelt und die Gesundheit positiv eingesetzt werden könnten. Die gegenwärtigen Zulassungsverfahren für GVOs sind viel zu teuer für nachhaltige Produkte kleiner Unternehmen, stattdessen werden es wohl weiterhin nur die Cash-Cows großer multinationaler Unternehmen bis zur Marktzulassung schaffen, welche die Ressourcen haben diese Verfahren zu durchlaufen. Falls die EU-Gesetzgebung nicht verändert oder auf Verfahrensstufe vereinfacht wird, verpasst die EU den Moment die technische Entwicklung nachhaltig mitzugestalten.

Dass Risiken neuer Technologien durch Gesetze reguliert werden ist wichtig und richtig, aber fast jede Technologie hat Vor- und Nachteile. Europa sollte sich die Chance nicht vertun, die positiven Seiten von Genome Editing auch im Landwirtschaftsbereich zu nutzen.

Quellenangaben

European Court of Justice. Judgment of the Court (Grand Chamber) in the Case C-528/16. Confédération paysanne, Réseau Semences Paysannes, Les Amis de la Terre France, Collectif vigilance OGM et Pesticides 16, Vigilance OG2M, CSFV 49, OGM dangers, Vigilance OGM 33, Fédération Nature & Progrès vs. Premier ministre, Ministre de l’agriculture, de l’agroalimentaire et de la forêt. (Request for a preliminary ruling from the Conseil d’État (Council of State, France)) (European Court of Justice July 25, 2018).


Wasmer, M., & Robienski, J. (2018). Which organisms and technologies fall under the mutagenesis exemption of the European GMO-Directive? Journal of Consumer Protection and Food Safety. https://doi.org/10.1007/s00003-018-1166-9


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