EuGH fällt sein Urteil

Pressemitteilung zum EuGH Urteil zur Einordnung von Genome Editing als Mutageneseverfahren


Am 25.7.2018 fällte der Gerichtshof der Europäischen Union sein Urteil zur Klage der Confédération paysanne gegen die Regelung, Genome Editing als Mutageneseverfahren ebenfalls von der GVO Richtlinie auszunehmen.

Bildquelle: M. Arlt
Bildquelle: M. Arlt

In seiner Pressemitteilung teilt der Gerichtshof mit:

1. "..., dass durch Mutagenese gewonnene Organismen GVO im Sinne der GVO-Richtlinie sind, da durch die Verfahren und Methoden der Mutagenese eine auf natürliche Weise nicht mögliche Veränderung am genetischen Material eines Organismus vorgenommen wird." (Zitat)

2. Die GVO-Richtlinie gilt auch für Organismen, die mit Hilfe von Mutagenese-Verfahren entstanden, die erst nach dem Erlass der GVO-Richtlinie erfunden wurden.

3. Sorten, die mit herkömmlichen und als sicher geltenden Mutagenese-Verfahren gewonnen wurden, sind hingegen von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Ein Blick in den Volltext wird sicherlich noch eine etwas differenziertere Beurteilung ergeben. Eine Zusammenfassung dazu wird in Kürze auf Dialog-GEA erscheinen.

Link zum Volltext: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-528/16