Süßstoff

Lexikon


Ersatzstoffe für Zucker mit weitaus höherer Süßkraft. Sie liefern keine oder nur wenige Kalorien.

Süßstoffe haben eine 30- bis 3000 fache Süßkraft wie normaler Haushaltszucker (Saccharose).

Es sind verschiedene Süßstoffe zugelassen. Sie unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihrer Süßkraft, sondern auch geschmacklich oder in ihren technologischen Eigenschaften (z.B. Hitzestabilität).

Derzeit sind in der EU folgende Süßstoffe zugelassen:

  • Aspartam (E951) Süßkraft verglichen mit Zucker: 220 fach
  • Cyclamat (E952), 30-50 fach
  • Saccharin (E954), 300-500 fach
  • Acesulfam (E950), 130-200 fach
  • Sucralose (E955), 600 fach
  • Thaumatin (E957), 2000-3000 fach
  • Neohesperidin (E 959), 400-600 fach

Jeder weitere Süßstoff muss zugelassen werden. Voraussetzung ist eine umfangreiche Sicherheitsbewertung.

Wegen ihrer geringen Masse lassen sich Süßstoffe nicht wie Zucker verarbeiten. Süßstoffe werden bei Brennwert-reduzierten und diätetischen Lebensmitteln eingesetzt, oft in Kombination mit Zuckeraustauschstoffen.

Quelle: Biosicherheit.de