EFSA

Lexikon


Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority)

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, kurz EFSA) wurde 2002 als zentrale Behörde für die Wissenschaftliche Risikobewertung der Lebens- und Futtermittelsicherheit in der EU eingerichtet.

Rechtsgrundlage für die Einrichtung der EFSA ist die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 über die allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts. Damit reagierte die Europäische Union auf eine Reihe von Lebensmittelskandalen, die das Vertrauen der Öffentlichkeit erschüttert hatten.

Die EFSA hat zwei zentrale Aufgabenfelder:

  • wissenschaftliche Risikobewertung bei allen Fragen der Lebens- und Futtermittelsicherheit
  • Information der Öffentlichkeit über vorhandene und aufkommende Risiken (Risikokommunikation)

Bei der Risikobewertung stützt sich die EFSA auf zwölf wissenschaftliche Gremien, in die unabhängige Wissenschaftler aus ganz Europa berufen werden.

Die EFSA sorgt für eine fundierte wissenschaftliche Grundlage, auf der angemessene politische Entscheidungen getroffen werden können. Die jeweiligen Entscheidungen fallen in die Verantwortung der politischen Institutionen EU-Parlament, EU-Kommission und Rat (Risikomanagement). Die EFSA arbeitet mit den jeweiligen nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten eng zusammen.

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