Rapszulassung durch Gerichtsurteil revidiert

Cibus Raps-Bescheid vom BVL zurückgenommen


Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat seinen Bescheid vom 5. Februar 2015 zurückgenommen, mit dem festgestellt wurde, dass die von der Firma Cibus mit Hilfe des Rapid Trait Development Systems (RTDS) erzeugten herbizidresistenten Rapslinien keine gentechnisch veränderten Organismen im Sinne des Gentechnikgesetzes (GenTG) darstellen.

Rapsblüte Bildquelle: Fotolia_32413684_XL
Rapsblüte Bildquelle: Fotolia_32413684_XL

Mit dem Bescheid vom 5. Februar 2015 hat das BVL, basierend auf einer Stellungnahme der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, einen Feststellungsbescheid an die Firma Cibus erteilt. Gemäß diesem Bescheid wären die mit Hilfe des Rapid Trait Development Systems (RTDS) erzeugten herbizidresistenten Rapslinien keine gentechnisch veränderten Organismen im Sinne des Gentechnikgesetzes. Denn das RTDS-Verfahren falle unter den Begriff der Mutagenese und sei damit gemäß § 3 Nr. 3b des Gentechnikgesetzes kein Verfahren der Veränderung von genetischem Material.

Mit dem Urteil vom 25. Juli 2018 ((Rechtssache C-528/16) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) befunden, dass zum einen alle mit Verfahren der Mutagenese gewonnenen Organismen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) im Sinne der EU-Freisetzungsrichtlinie sind. Zum anderen sei die Mutagenese Ausnahme in der Richtlinie eng auszulegen. Deswegen seien nur solche Organismen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen, die mit Mutagenese-Verfahren erzeugt wurden, die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen angewandt wurden und seit langem als sicher gelten.

Das von der Firma CIBUS angewandte RTDS-System ist eine Oligonukleotid-gesteuerte-Mutagenese (OgM). Für durch derartige Verfahren erzeugte Organismen greift der Ausnahmetatbestand der Mutagenese in der Richtlinie nicht, weil diese Form der Mutagenese in der Pflanzenzucht erst seit kurzem angewendet wird.

Das BVL ist die zuständige Bundesoberbehörde für die Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit von Freilandversuchen mit Organismen, die unter das Gentechnikrecht fallen.

Quellenangaben

Ausgabejahr
2018
Erscheinungsdatum
17.08.2018
 
Autor: Das Bundesamt für Verbrauscherschutz und Lebensmittelsicherheit.
https://www.bvl.bund.de/DE/06_Gentechnik/04_Fachmeldungen/2018/2018_08_17_Fa_Cibus_Raps_Bescheid.html

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