Gut essen mit Genome Editing?
Öffentliche Tagung zur Wahlfreiheit als ethisches Thema für Verbraucher und Landwirte
Verbraucherschutz ist ein hohes Gut. Unstrittig ist, dass landwirtschaftliche Produkte, die mit den neuen Verfahren des Genome Editing hergestellt werden, für Umwelt und Gesundheit unbedenklich sein müssen, um zugelassen zu werden. Zugleich erblicken viele Forscher und Landwirte in den neuen Züchtungsmethoden Chancen für einen nachhaltigen Anbau und eine verbesserte Nutztierhaltung. Doch vermuten sie, dass der
Verbraucher die Produkte nicht akzeptiert, wenn diese verpflichtend als Gentechnik gekennzeichnet werden müssen. Laut der EU-Verordnung 1830/2003 verfolgt die Kennzeichnung den Zweck, „dass den Beteiligten und den Verbrauchern genaue Informationen zur Verfügung stehen und diese damit in die Lage versetzt werden, ihr Recht auf freie Wahl effizient auszuüben.“ Geeignete Nachweisverfahren für den Einsatz von Genome Editing gibt es bisher allerdings nicht. Welche Aussagekraft hat dann aber künftig das Label „Ohne Gentechnik“? Und wie kann der Konsument angesichts dieser Lage eine informierte Entscheidung treffen?
Die Regulierung von Genome Editing berührt zentrale Fragen von Selbstbestimmung und Verantwortung: Was bedeutet in dieser Situation das Recht auf Wahlfreiheit? Und welche Informationen sind notwendig, damit der Verbraucher als Bürger eine verantwortliche Wahl treffen kann?
Wir laden Sie herzlich dazu ein, auf dieser Tagung mit uns ethische, rechtliche und sozioökonomische Fragen von Genome Editing in der Landwirtschaft zu diskutieren!
Udo Hahn
Direktor der Evangelischen Akademie Tutzing
Dr. Stephan Schleissing
Institut Technik-Theologie-Naturwissenschaften an der LMU München und Projektleiter im BMBF-Verbund „Ethische, rechtliche und sozioökonomische Aspekte des Genome Editing in der Agrarwirtschaft“ (ELSA-GEA)
Die Tagung ist Teil einer vierteiligen Workshopreihe des Projektes ELSA-GEA. Informationen zu den anderen Workshops finden sie hier.